Aktuelle Coronaschutzmaßnahmen (ab 30. Dezember 2021)

Hier kommen die aktuellen Regeln aus der Coronaschutzverordnung die ab dem 30. Dezember 2021 für den Besuch der Tanzschule gültig sind.

Den Besuch der Tanzkurse, Übungszeiten, Workshops und der Gastronomie in der Tanzschule ist erlaubt:

  • für Personen ab 16 Jahren, wenn ein Immunisierungszertifikat vorliegt und zusätzlich ein bescheinigtes negatives Testergebnis, welches bis zum Ende des Besuches der Tanzschule noch gültig ist!*
  • für Personen bis 15 Jahren in
    • Solotanzkursen ohne besondere Testnachweise (auf Grund der Schultestungen)
    • Paartanzkursen mit einem bescheinigten negativen Testergebnis, welches bis zum Ende des Besuches der Tanzschule noch gültig ist (trotz Schultestung)!*
  • Für Eltern, die ihre Kinder zum Tanzen bringen und währenddessen ein Getränk im Barraum zu sich nehmen wollen, reicht (aktuell) ein Immunisierungszertifikat (2G für Gastronomie).
  • Eltern, die mit im Saal sind (z.B. Eltern-Kind-Tanzen) brauchen ein gültiges Testzertifikat (2G+ für gemeinsamen Sport in Innenräumen).

* Ein bescheinigtes negatives Testergebnis hat eine Gültigkeit von

  • 24 Stunden bei einem Antigen Schnelltest
  • 48 Stunden bei einem PCR-Test

Bitte während des Besuches der Tanzschule sämtliche Dokumente mitführen (Ausweis, Testzertifikat, Immunisierungszertifikat). Ohne Nachweis dürfen wir den Zutritt nicht gewähren!

Des Weiteren bitten wir Dich, in der Tanzschule wieder eine entsprechende Maske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Diese kann während des Tanzens und am Sitzplatz abgelegt werden.

Was machen wir zusätzlich für Deine Sicherheit?

  • Unsere Raumlufttechnische Anlage ist mit einer zusätzlichen Luftreinigungsanlage ausgestattet.
  • Alle Mitarbeiter werden trotz Immunisierung zusätzlich wöchentlich getestet.
  • Kontaktflächen werden regelmäßig desinfiziert.
  • Und selbstverständlich findest Du in der gesamten Tanzschule mehrere Desinfektionsspender für Dich.

Wenn Du Fragen zu den aktuellen Maßnahmen hast, sind wir gerne für Dich da!

(Coronaschutzverordnung – Stand: 30. Dezember 2021)