Allgemein


Aktuelle Coronaschutzmaßnahmen (ab 04. März 2022)

Hier kommen die aktuellen Regeln aus der Coronaschutzverordnung die ab dem 04. März 2022 für den Besuch der Tanzschule gültig sind. Der Besuch der Tanzkurse, Workshops und der Gastronomie in der Tanzschule ist erlaubt: für Personen ab 18 Jahren, wenn ein Immunisierungszertifikat vorliegt für Personen bis 17 Jahren in Solotanzkursen ohne besondere Testnachweise (auf Grund der Schultestungen) Paartanzkursen mit einem bescheinigten negativen Testergebnis, welches bis zum Ende des Besuches der Tanzschule noch gültig ist (trotz Schultestung)*oder wenn ein Immunisierungszertifikat vorliegt. für Kinder bis zum Schuleintrittsalter (ohne besondere Maßnahmen). Die Zugangsbeschränkungen gelten für sämtlich Besucher der......

Mehr lesen