Aktuelle Coronaschutzmaßnahmen (ab 13. Januar 2022)
Hier kommen die aktuellen Regeln aus der Coronaschutzverordnung die ab dem 13. Januar 2022 für den Besuch der Tanzschule gültig sind.
Der Besuch der Tanzkurse, Übungszeiten, Workshops und der Gastronomie in der Tanzschule ist erlaubt:
- für Personen ab 16 Jahren, wenn ein Immunisierungszertifikat vorliegt
und welche zusätzlich- ein bescheinigtes negatives Testergebnis, welches bis zum Ende des Besuches der Tanzschule noch gültig ist*, haben
oder - eine sogenannte Boosterimpfung erhalten haben
(gültig ab dem Tag der Boosterimpfung).
- ein bescheinigtes negatives Testergebnis, welches bis zum Ende des Besuches der Tanzschule noch gültig ist*, haben
- für Personen bis 15 Jahren in
- Solotanzkursen ohne besondere Testnachweise (auf Grund der Schultestungen)
- Paartanzkursen
- mit einem bescheinigten negativen Testergebnis, welches bis zum Ende des Besuches der Tanzschule noch gültig ist (trotz Schultestung)*
oder - welche eine sogenannte Boosterimpfung erhalten haben
(gültig ab dem Tag der Injektion).
- mit einem bescheinigten negativen Testergebnis, welches bis zum Ende des Besuches der Tanzschule noch gültig ist (trotz Schultestung)*
- für Kinder bis zum Schuleintrittsalter (ohne besondere Maßnahmen).
Die Zugangsbeschränkungen gelten für sämtlich Besucher der Tanzschule
(Tänzer, Eltern, Gastrobesucher, etc.).
* Ein bescheinigtes negatives Testergebnis hat eine Gültigkeit von
- 24 Stunden bei einem Antigen Schnelltest
- 48 Stunden bei einem PCR-Test
und muss für den gesamten Zeitraum während des Aufenthaltes in der Tanzschule noch gültig sein.
Auf Grund der Raum-, Personal- und Dokumentationssituation ist eine Selbsttestung in der Tanzschule leider nicht möglich! Alle Teststellen im Kreis Mettmann findest Du hier
- als Karte
https://www.kreis-mettmann-corona.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=3535.26.1 - oder PDF-Datei
https://www.kreis-mettmann-corona.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=3535&ObjID=25&ObjLa=1&Ext=PDF&NavID=3535.2&La=1
Bitte während des Besuches der Tanzschule sämtliche Dokumente mitführen (Ausweis, Testzertifikat, Immunisierungszertifikat). Ohne Nachweis dürfen wir den Zutritt nicht gewähren!
Des Weiteren bitten wir Dich, in der Tanzschule wieder eine entsprechende Maske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Diese kann während des Tanzens und am Sitzplatz abgelegt werden.
Wenn Du Fragen zu den aktuellen Maßnahmen hast, sind wir gerne für Dich da!
(Coronaschutzverordnung – Stand: 13. Januar 2022)